Unabhängig und vertraulich
Sie wünschen eine*n unabhängigen Ansprechpartner*in zur Wahrung Ihrer Interessen in unserem Krankenhaus? Unsere ehrenamtlichen Patientenfürsprecher*innen nehmen sich Ihrem Anliegen gerne vertraulich an.
Die Patientenfürsprecher*innen vertreten die Interessen der Patientinnen und Patienten gegenüber dem Krankenhaus. Sie werden auf ausdrücklichen Wunsch von Patientinnen und Patienten tätig und prüfen deren Anregungen, Bitten sowie Beschwerden. Unsere Patientenfürsprecherinnen arbeiten ehrenamtlich und unabhängig vom Krankenhaus.
Sollten Sie trotz unserem Anliegen, Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehm wir möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu gestalten, doch einmal Probleme oder Fragen haben, die Sie mit einer neutralen Person besprechen möchten, stehen Ihnen dafür unsere Patientenfürsprecher*innen Heike Brodowski (Somatik) oder Henry Henning (Psychiatrie) im Alexianer St. Hedwig-Krankenhaus gerne zur Verfügung.
Patientenfürsprecher*innen prüfen Anregungen und Beschwerden von Patientinnen und Patienten. Sie behandeln alle Sachverhalte, die ihnen in dieser Eigenschaft bekannt werden, vertraulich.
Sie vertreten deren Anliegen und ihre eigenen Erkenntnisse zur Patient*innenversorgung gegenüber dem Krankenhaus. Patientenfürsprecher*innen können sich mit Einverständnis der betroffenen Patientinnen und Patienten jederzeit und unmittelbar an die zuständigen Stellen wenden.
Patientinnen und Patienten können sich mit ihren Anliegen jederzeit telefonisch oder schriftlich an die Patientenfürsprecher*innen wenden. Briefe können Sie entweder in den Briefkasten der Patientenfürsprecher*innen einwerfen oder im Chefarztsekretariat Ihres behandelnden Fachbereiches abgeben. Bitte denken Sie daran, Ihren Namen und die Station, oder eine Telefonnummer, unter der Sie zu erreichen sind, in dem Scheiben anzugeben, sodass die Patientenfürsprecher*innen Sie kontaktieren können. Sie können selbstverständlich einen verschlossenen Umschlag nutzen, sodass Ihr Name außen nicht ersichtlich ist.
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für jedes Krankenhaus nach Anhörung des Krankenhauses einen Patientenfürsprecher beziehungsweise eine Patientenfürsprecherin. Patientenfürsprecher*innen sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Grundlage für die Arbeit und Aufgaben der Patientenfürsprecher*innen bildet das Landeskrankenhausgesetz. Weitere Informationen finden Sie hier.
Patientenfürsprecher*innen nehmen ein Ehrenamt wahr. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung. Über die ihnen in ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen haben sie Verschwiegenheit zu bewahren.